Erst und zweitstimme

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Definition

Die erst und zweitstimme sind Begriffe aus dem deutschen Wahlsystem, insbesondere im Zusammenhang mit der Bundestagswahl und den Wahlen zu den Landtagen. Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: Die erststimme wird für einen direkten Kandidaten im Wahlkreis vergeben, während die zweitstimme für eine politische Partei abgegeben wird. Das Ergebnis der erststimme bestimmt, welcher Kandidat direkt ins Parlament einzieht, während die zweitstimme entscheidend für die Verteilung der Sitze im Parlament ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der letzten Bundestagswahl habe ich meine erststimme einem lokalen Kandidaten gegeben, während ich meine zweitstimme einer nationalen Partei anvertraut habe.
  • In Deutschland ist es wichtig zu verstehen, dass die erststimme und die zweitstimme unterschiedliche Auswirkungen auf die endgültige Sitzverteilung im Parlament haben.
  • Viele Wähler entscheiden sich dafür, ihre zweitstimme einer Partei zu geben, die ihre politischen Überzeugungen am besten widerspiegelt, unabhängig von der erststimme.
  • Das Zusammenspiel zwischen erststimme und zweitstimme bildet die Grundlage für die Repräsentation der Bürger im deutschen politischen System.