Erbbaurecht das

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Definition

Das Erbbaurecht ist ein rechtlicher Begriff, der das Recht beschreibt, auf einem Grundstück, das im Eigentum einer anderen Person steht, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage zu errichten und zu betreiben. Der Erbbaurechtsnehmer erwirbt das Recht, das Grundstück für eine bestimmte Dauer, in der Regel bis zu 99 Jahren, zu nutzen, ohne dass ihm das Eigentum an dem Grundstück selbst gehört. Das Erbbaurecht dient häufig dazu, Wohnraum zu schaffen, ohne große Investitionen in Grundbesitz tätigen zu müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Erbbaurecht ermöglicht es Familien, ein eigenes Haus zu bauen, ohne ein Grundstück kaufen zu müssen.
  • Viele Städte fördern das Erbbaurecht, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
  • Der Erbbaurechtsvertrag regelt die Bedingungen für die Nutzungsdauer und die Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses.
  • Bei Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude im Regelfall zurück an den Grundstückseigentümer.