Erst und zweitstimme auf dem wahlzettel

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Definition

Die Erst- und Zweitstimme sind Begrifflichkeiten, die im deutschen Wahlsystem verwendet werden, insbesondere bei Bundestagswahlen. Die Erststimme wird für einen direkten Kandidaten aus dem Wahlkreis abgegeben und bestimmt, welcher Kandidat in den Bundestag einzieht. Die Zweitstimme hingegen beeinflusst die Zusammensetzung der Parteien im Parlament und ist entscheidend für die Sitzverteilung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Bundestagswahl können die Wähler sowohl ihre Erst- als auch ihre Zweitstimme abgeben.
  • Die Erststimme entscheidet darüber, welcher Direktkandidat in den Bundestag einzieht.
  • Um das Wahlsystem besser zu verstehen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme zu kennen.
  • Die Zweitstimme ist entscheidend für die politische Mehrheit im Parlament.