Ermittlungsverfahren eingestellt das

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Definition

Der Begriff "ermittlungsverfahren eingestellt" bezieht sich auf den rechtlichen Status, bei dem ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren von den zuständigen Behörden beendet wird, ohne dass es zu einer Anklage oder einem Verfahren vor Gericht kommt. Dies kann verschiedene Gründe haben, unter anderem die fehlende Beweise, das Wegfallen der Straftat oder die Verjährung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach eingehender Prüfung der Beweise wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
  • Die Staatsanwaltschaft entschied, das Verfahren einzustellen, da keine ausreichenden Beweise vorlagen.
  • In vielen Fällen kann ein eingestellt Ermittlungsverfahren zu rechtlichen Konsequenzen für die Beschuldigten führen.
  • Das Ermittlungsverfahren wurde nach zwei Jahren ohne Anklage eingestellt.