Erstzulassung

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Definition

Die Erstzulassung bezeichnet den erstmaligen Geltungsbeginn eines Fahrzeugs oder eines anderen Gegenstandes bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Sie ist ein bedeutender Schritt im Zulassungsprozess und markiert den offiziellen Beginn der Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs erfolgt in der Regel beim Händler oder direkt bei der Zulassungsstelle.
  • Nach der Erstzulassung erhält der Fahrzeughalter eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
  • Bei der Erstzulassung müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie der Kaufvertrag und die Versicherungsbestätigung, vorgelegt werden.
  • Eine frühzeitige Erstzulassung kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, wenn das Fahrzeug noch im laufenden Jahr angemeldet wird.