Familienversichert bei der krankenkasse

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Definition

Familienversichert bei der Krankenkasse bedeutet, dass Angehörige einer versicherten Person, wie beispielsweise Ehepartner oder Kinder, kostenfrei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Diese Form der Versicherung stellt sicher, dass Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen oder mit einem geringfügigen Einkommen Zugang zu den gleichen Gesundheitsleistungen erhalten wie die hauptversicherte Person.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Durch die Familienversicherung ist unser Sohn bis zu seinem 25. Lebensjahr weiterhin bei uns mitversichert.
  • Wenn der Ehepartner nicht eigenständig einkommen erzielt, kann er sich familienversichern.
  • Die Familienversicherung deckt auch die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen der Kinder ab.
  • Es ist wichtig, dass alle persönlichen Daten aktuell sind, um die Familienversicherung aufrechtzuerhalten.