Fraktion in der politik

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Definition

Eine Fraktion in der Politik bezeichnet eine Gruppe von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments oder einer anderen politischen Institution, die sich aufgrund gemeinsamer politischer Ziele, Ideologien oder Interessen zusammengeschlossen hat. Fraktionen spielen eine wichtige Rolle im politischen Entscheidungsprozess, da sie oft als Sprachrohr für ihre Mitglieder fungieren und die einheitliche Vertretung ihrer Anliegen sichern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Klimapolitik vorgestellt.
  • In vielen Parlamenten sind Abstimmungen auf die jeweilige Fraktion angewiesen, seit sie oft eine Mehrheit bilden müssen.
  • Einige Abgeordnete wechseln die Fraktion, um ihre politischen Ziele besser verwirklichen zu können.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fraktionen ist entscheidend für die Umsetzung von Gesetzen.