Fraktion

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 14:51 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Eine Fraktion bezeichnet eine Gruppe von Abgeordneten oder Mitgliedern einer Organisation, die gemeinsame Interessen oder Ziele verfolgen und oft innerhalb eines größeren Gremiums agieren. In der Politik wird der Begriff häufig verwendet, um eine parlamentarische Gruppe zu beschreiben, die aus Abgeordneten einer bestimmten politischen Partei oder einer Koalition besteht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Fraktion der Grünen im Bundestag setzt sich für umweltfreundliche Gesetze ein.
  • In der letzten Sitzung der Fraktion wurden entscheidende Strategien für die kommenden Wahlen besprochen.
  • Die Oppositionsfraktion kritisierte scharf die Vorschläge der Regierungsfraktion.
  • Innerhalb der Fraktion gab es unterschiedliche Meinungen über den neuen Gesetzesentwurf.