Freiherr im namen

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Definition

Der Titel "Freiherr" ist ein deutscher Adelsstand, der im Mittelalter entstand. Er bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels, der ein Freiherr oder Ermachtiger eines Gebiets war, aber in der Rangordnung unter dem Grafen steht. Der Titel wird häufig als Teil des Namens getragen, insbesondere in historischen oder aristokratischen Familien. Die Verwendung des Titels "Freiherr" ist in Deutschland weit verbreitet und ist oft mit bestimmten Privilegien und einem sozialen Status verbunden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Freiherr von Mustermann ist bekannt für sein Engagement in der Nachhaltigkeitsbewegung.
  • In vielen alten Dokumenten wird die Freiherrschaft mit verschiedenen Rechten und Pflichten beschrieben.
  • Der Titel "Freiherr" wurde im deutschen Herrschaftssystem oft vererbt und hatte großen Einfluss auf die soziale Struktur.
  • Auch heutenoch tragen Nachfahren von Freiherren den Titel, obwohl er rechtlich nicht mehr den gleichen Einfluss hat wie früher.