G und b im schwerbehindertenausweis
Definition
Die Buchstaben "g" und "b" im Schwerbehindertenausweis stehen für die Merkmale "gehbehindert" bzw. "blind". Diese Merkmale sind Teil der Kennzeichnung der Schwere der Behinderung und ermöglichen einen besseren Zugang zu bestimmten Rechten und Erleichterungen im Alltag.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Schwerbehindertenausweis des Mannes weist die Merkmale "g" und "b" aus, was auf seine Gehbehinderung und Blindheit hinweist.
- Durch das Merkzeichen "g" erhält die betroffene Person zusätzliche Unterstützung beim Reisen.
- Menschen mit dem Merkzeichen "b" haben Anspruch auf besondere Hilfen, um ihre Bedürfnisse im Alltag zu erfüllen.
- Die Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis erleichtert es den Betroffenen, verschiedene Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.