G 2.1 auf der krankenkassenkarte
Definition
Der Begriff "g 2.1" auf der Krankenkassenkarte bezieht sich auf einen spezifischen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er kennzeichnet, dass der Versicherte eine Gesundheitsleistung in Anspruch genommen hat, die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erstattungsfähig ist. Oft steht die Angabe in Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte und der damit verbundenen Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Durch die Angabe "g 2.1" auf der Krankenkassenkarte kann die Arztpraxis direkt die Kosten für die Behandlung abrechnen.
- Patienten, die die "g 2.1"-Leistung in Anspruch nehmen, müssen sich keine Sorgen um die Erstattung der Kosten machen.
- Die elektronische Gesundheitskarte zeigt deutlich, dass der Versicherte Anspruch auf verschiedene g 2.1-Leistungen hat.
- Bei Fragen zu den g 2.1-Leistungen ist es ratsam, sich direkt an die Krankenkasse zu wenden.