G und h im schwerbehindertenausweis

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Definition

G und H im Schwerbehindertenausweis sind besondere Kennzeichen, die den Grad der Behinderung und die daraus resultierenden Einschränkungen angeben. Das "G" steht für "geringfügige Gehbehinderung", während das "H" für "Hilflosigkeit" steht. Diese Kennzeichen ermöglichen es Betroffenen, bestimmte Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Personen mit dem Kennzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis haben eine eingeschränkte Gehfähigkeit.
  • Durch das "H" im Ausweis können hilfebedürftige Menschen zusätzliche Unterstützung erhalten.
  • Der Schwerbehindertenausweis erleichtert den Zugang zu Beförderungen für Menschen mit dem "G" oder "H" Status.
  • Es ist wichtig, die Bedeutung der Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis zu verstehen, um die richtigen Leistungen beantragen zu können.