Gema

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Definition

GEMA steht für die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Es handelt sich um eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern wahrnimmt. Die GEMA lizenziert die Nutzung musikalischer Werke und sorgt dafür, dass die Urheber für die Nutzung ihrer Werke in der Öffentlichkeit entlohnt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die GEMA kümmert sich um die Rechte von Musikschaffenden in Deutschland.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen muss die GEMA informiert werden, um die nötigen Lizenzen zu erhalten.
  • Ohne die Zustimmung der GEMA ist die Aufführung eines geschützten Musikwerks illegal.
  • Viele Künstler sind auf die Einnahmen angewiesen, die über die GEMA generiert werden.