Gg in der lohnabrechnung
Definition
Der Begriff "gg" in der Lohnabrechnung steht für "geringfügige Beschäftigung". Dabei handelt es sich um eine Form der Beschäftigung, die sich durch eine niedrige Verdienstgrenze auszeichnet. Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung sind in der Regel von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen befreit, was diese Form der Anstellung für viele Arbeitende attraktiv macht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- "Ich habe einen gg, bei dem ich nur an Wochenenden arbeite."
- "Die Lohnabrechnung für meinen Minijob enthält keine hohen Abzüge wegen des gg."
- "Bei gg gibt es besondere Regelungen zur Sozialversicherung."
- "Viele Studierende nutzen gg, um sich während des Studiums etwas dazuzuverdienen."