Gez. vor der unterschrift
Definition
"gez." ist eine Abkürzung für "gerecht unterschrieben" und wird in Deutschland häufig vor einer Unterschrift verwendet, um anzuzeigen, dass die Unterschrift von der betreffenden Person stammt und diese die Verantwortung für den Inhalt des Dokuments übernimmt. Es verdeutlicht die Authentizität der Unterschrift sowie die Zustimmung zu den dort aufgeführten Inhalten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Verträge müssen alle mit "gez." vor der Unterschrift versehen werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.
- Er hat das Dokument gez. unterschrieben, um seine Zustimmung zu den neuen Regelungen zu zeigen.
- Ohne eine gez. Unterschrift ist das Dokument rechtlich nicht bindend.
- Die gez. vor der Unterschrift ist ein wichtiger Hinweis für die Nachvollziehbarkeit der Verantwortung.