Generalumkehr in der buchhaltung

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Definition

Die Generalumkehr in der Buchhaltung bezeichnet einen Vorgang, bei dem eine zuvor getätigte Buchung rückgängig gemacht und die entsprechenden Konten wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Dieser Prozess wird häufig zur Korrektur von Fehlern angewendet oder um Buchungen zu stornieren, die nicht mehr gültig sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse fiel auf, dass eine Generalumkehr der falschen Buchung notwendig ist.
  • Die Generalumkehr ermöglicht es Unternehmen, Fehler in der Buchhaltung schnell zu beheben.
  • Wenn eine irrtümliche Rechnung gebucht wurde, erfolgt in der Regel eine Generalumkehr.
  • Für die Generalumkehr müssen die entsprechenden Belege im Vorfeld gesichtet werden.