Gwv auf der lohnabrechnung
Definition
GWV auf der Lohnabrechnung steht für "Gesetzliche Weiterbildungsvergütung". Es handelt sich um einen bestimmten Betrag, der Arbeitnehmern für Weiterbildungsmaßnahmen zusteht und auf der monatlichen Lohnabrechnung ausgewiesen wird. Dieser Betrag ist dazu gedacht, die berufliche Fortbildung der Mitarbeiter finanziell zu unterstützen und so die berufliche Qualifikation sowie die Leistungsfähigkeit im Unternehmen zu fördern.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die GWV auf der Lohnabrechnung beträgt in diesem Monat 200 Euro.
- Viele Mitarbeiter nutzen die GWV, um ihre beruflichen Fähigkeiten durch Schulungen zu erweitern.
- Die korrekte Ausweisung der GWV auf der Lohnabrechnung ist wichtig für die Transparenz der Gehaltsabrechnung.
- Arbeitnehmer sollten sich über ihre Ansprüche zur GWV informieren, um die finanziellen Vorteile der Weiterbildung optimal zu nutzen.