Grobe fahrlässigkeit bei kfz versicherung
Definition
Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein Verhalten, bei dem eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders hohen Maße missachtet. Bei einer Kfz-Versicherung kann dies dazu führen, dass die Versicherung keine Leistungen erbringt oder die Schadenshöhe reduziert wird. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise, wenn jemand ohne gültigen Führerschein ein Auto fährt oder alkoholisiert am Steuer sitzt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Wenn ein Fahrer ohne Führerschein erwischt wird, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, die von der Kfz-Versicherung nicht gedeckt ist.
- Grobe Fahrlässigkeit kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen muss.
- Ein alkoholisiert fahrender Autofahrer zeigt grobe Fahrlässigkeit und setzt sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
- Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass grobe Fahrlässigkeit ihre Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung erheblich einschränken kann.