Gwv auf der abrechnung
Definition
GWV steht für "Garantierte Warmwasser-Versorgung" und bezeichnet in der Abrechnung einen spezifischen Tarif oder eine Regelung, die die Kosten für die Warmwasserversorgung in Wohngebäuden festlegt. Diese Abrechnung positioniert sich häufig im Kontext von Nebenkostenabrechnungen für Mieter und stellt sicher, dass die Kosten für die Bereitstellung von Warmwasser transparent und nachvollziehbar sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der letzten Abrechnung wurde die GWV deutlich aufgeführt, was zu einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kosten beitrug.
- Mieter sollten stets auf die GWV in ihren Abrechnungen achten, um mögliche Fehler zu identifizieren.
- Die GWV kann je nach Anbieter und Tarif variieren, was Mieter in die Pflicht nimmt, sich zu informieren.
- Es ist wichtig, die Höhe der GWV im Vergleich zur Kaltwasserabrechnung zu prüfen, um die gesamten Heizkosten realistisch einschätzen zu können.