Haben und soll in der buchhaltung

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Definition

In der Buchhaltung bezeichnet der Begriff "haben" die Seite eines Kontos, auf der die Erträge oder Vermögenswerte verbucht werden. Die "Soll"-Seite hingegen erfasst die Aufwendungen oder Verbindlichkeiten. Diese beiden Seiten sind essenziell für die doppelte Buchführung, die sicherstellt, dass jeder Geschäftsfall sowohl im Haben als auch im Soll erfasst wird, um eine ausgewogene Bilanz zu gewährleisten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Buchhaltung wird der Umsatz auf der Haben-Seite verbucht.
  • Wenn ein Geschäftsvorfall erfasst wird, müssen sowohl Soll- als auch Haben-Buchungen erfolgen.
  • Die Haben-Seite eines Kontos zeigt die insgesamt erzielten Einnahmen.
  • Bei der Erstellung der Bilanz ist es wichtig, die Salden von Haben und Soll zu vergleichen.