Handgepäck
Definition
Handgepäck bezeichnet Gepäckstücke, die von Reisenden in der Kabine eines Verkehrsflugzeugs mitgeführt werden dürfen. Im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck sind diese meist kleiner und müssen bestimmten Größen- und Gewichtsbeschränkungen entsprechen. Handgepäck umfasst häufig Taschen, Rucksäcke, Koffer und andere Gepäckstücke, die unter dem Sitz oder im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden können.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Sicherheitskontrolle müssen Sie Ihr Handgepäck auf das Band legen.
- Viele Reisende bevorzugen es, nur mit Handgepäck zu fliegen, um Zeit am Flughafen zu sparen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Handgepäck die zulässigen Maße nicht überschreitet.
- Einige Fluggesellschaften erlauben das Mitführen von zusätzlichen kleinen Gegenständen wie Laptops oder Handtaschen als Handgepäck.