H.c. im titel

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Definition

Der Begriff "h.c." steht für die lateinische Abkürzung "honoris causa", was übersetzt "ehrerbietend wegen" bedeutet. Diese Abkürzung wird häufig in akademischen Kontexten verwendet, um einen Ehrendoktor oder einen ähnlichen Titel zu kennzeichnen, der einer Person verliehen wird, ohne dass sie die üblichen Voraussetzungen für einen Doktortitel erfüllt hat. Der Titel wird oft an Personen verliehen, die sich außergewöhnlich um ein Fachgebiet oder eine Institution verdient gemacht haben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Universität verlieh ihr den Titel einer h.c. Doktorin für ihre herausragenden Leistungen in der Medizin.
  • Viele berühmte Persönlichkeiten tragen den Titel "h.c." aufgrund ihrer bedeutenden Beiträge zur Gesellschaft.
  • Der h.c. Professor hielt eine faszinierende Rede über die Zukunft der Wissenschaft.
  • Der Fachbereich beschloss, im nächsten Jahr einem innovativen Unternehmer den h.c. Titel zu verleihen.