Hausrecht

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Definition

Hausrecht bezeichnet das Recht des Eigentümers oder des Berechtigten, zu entscheiden, wer sein Grundstück betreten oder benutzen darf. Es ist ein wichtiges rechtliches Konzept im deutschen Recht und umfasst auch das Recht, Dritte von einem bestimmten Areal auszuschließen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Hausrecht erlaubt es dem Eigentümer, unerwünschte Besucher von seinem Grundstück fernzuhalten.
  • In Diskotheken wird das Hausrecht oft durch das Personal durchgesetzt, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.
  • Bei Veranstaltungen kann das Hausrecht dazu verwendet werden, störende Personen des Geländes zu verweisen.
  • Das Gericht entschied, dass die Ausübung des Hausrechts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen muss.