Im führerschein 79.03 und 79.04

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Definition

Die Begriffe 79.03 und 79.04 beziehen sich auf bestimmte Schlüsselzahlen im deutschen Führerschein, die zusätzliche Berechtigungen für das Fahren von Fahrzeugen mit Anhängern oder im Rahmen spezifischer Fahrzeugklassen verleihen. Insbesondere steht 79.03 für die Erlaubnis, bestimmte Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg zu ziehen, während 79.04 für eine erweiterte Anhängerzulassung bis 3.500 kg Gesamtgewicht unter bestimmten Bedingungen steht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu ziehen, benötigt man die Schlüsselzahl 79.04 im Führerschein.
  • Fahrer, die regelmäßig mit Anhängern arbeiten möchten, sollten sich die zusätzlichen Berechtigungen 79.03 und 79.04 ansehen.
  • Die Anmeldung zur Prüfung für die Schlüsselzahl 79.03 erfolgt in der örtlichen Fahrschule.
  • Ohne die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 dürfen keine schweren Anhänger gezogen werden.