Im vergabeverfahren aufgenommen

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Definition

Der Ausdruck "im Vergabeverfahren aufgenommen" bezeichnet den Zustand, in dem ein Antrag oder ein Anbieter offiziell in den Prozess der Vergabe von Aufträgen, insbesondere im öffentlichen Sektor, integriert wurde. Dies erfolgt in der Regel nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen und erfüllt die festgelegten Kriterien für die Teilnahme.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Unternehmen wurde im Vergabeverfahren aufgenommen und darf nun sein Angebot einreichen.
  • Nach eingehender Prüfung wurden alle relevanten Dokumente des Bieters im Vergabeverfahren aufgenommen.
  • Nur Anbieter, die die Voraussetzungen erfüllen, werden im Vergabeverfahren aufgenommen.
  • Das neue Verfahren stellt sicher, dass nur qualifizierte Teilnehmer im Vergabeverfahren aufgenommen werden.