I.v. vor der unterschrift

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Definition

'i.v.' steht als Abkürzung für 'in vertretung' und wird häufig verwendet, um anzuzeigen, dass eine Person im Auftrag oder in Vertretung einer anderen Person unterschreibt. Diese Form der Unterschrift ist häufig in geschäftlichen und rechtlichen Dokumenten zu finden, wenn die zeichnende Person nicht selbst anwesend ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Geschäftsführerin ist im Moment nicht im Büro, daher unterschreibt ihr Assistent i.v. für sie.
  • Bei der Vertragsunterzeichnung war der Leiter der Abteilung nicht anwesend, weshalb der stellvertretende Manager i.v. handelte.
  • Es ist wichtig, die Vollmacht anzugeben, wenn man i.v. für jemanden anderen unterzeichnet.
  • In offiziellen Schreiben sollte stets klar vermerkt werden, wenn die Unterschrift i.v. erfolgt ist, um Missverständnisse zu vermeiden.