Immunität der abgeordneten
Definition
Die Immunität der Abgeordneten beschreibt einen besonderen rechtlichen Schutz, der Abgeordneten im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit gewährt wird. Dieser Schutz umfasst in der Regel das Verbot, Abgeordnete während ihrer Amtszeit wegen Äußerungen oder Abstimmungen im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit strafrechtlich zu verfolgen. Ziel dieser Regelung ist es, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu gewährleisten und sie vor politischer Verfolgung zu schützen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Immunität der Abgeordneten hilft, die Freiheit der politischen Meinungsäußerung zu sichern.
- In einigen Ländern ist die parlamentarische Immunität nur teilweise gegeben und kann unter bestimmten Umständen aufgehoben werden.
- Ein Abgeordneter kann sich auf seine Immunität berufen, wenn gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen angestellt werden.
- Die Diskussion über die Grenzen der Immunität der Abgeordneten entfacht oft hitzige Debatten in der Öffentlichkeit.