Immunität der abgeordneten

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Definition

Die Immunität der Abgeordneten beschreibt einen besonderen rechtlichen Schutz, der Abgeordneten im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit gewährt wird. Dieser Schutz umfasst in der Regel das Verbot, Abgeordnete während ihrer Amtszeit wegen Äußerungen oder Abstimmungen im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit strafrechtlich zu verfolgen. Ziel dieser Regelung ist es, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu gewährleisten und sie vor politischer Verfolgung zu schützen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Immunität der Abgeordneten hilft, die Freiheit der politischen Meinungsäußerung zu sichern.
  • In einigen Ländern ist die parlamentarische Immunität nur teilweise gegeben und kann unter bestimmten Umständen aufgehoben werden.
  • Ein Abgeordneter kann sich auf seine Immunität berufen, wenn gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen angestellt werden.
  • Die Diskussion über die Grenzen der Immunität der Abgeordneten entfacht oft hitzige Debatten in der Öffentlichkeit.