Insolvenzverschleppung

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Definition

Insolvenzverschleppung bezeichnet das gesetzlich strafbare Verhalten eines Geschäftsführers oder einer verantwortlichen Person, die es unterlässt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, obwohl die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens gegeben ist. Das Versäumnis, rechtzeitig zu handeln, kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Insolvenzverschleppung ist ein häufiges Problem in Krisenzeiten, das Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen kann.
  • Geschäftsführer, die bei der Insolvenzverschleppung ertappt werden, müssen mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
  • Um einer Insolvenzverschleppung vorzubeugen, sollten Unternehmer ihre finanzielle Situation regelmäßig überprüfen.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Verzögerung der Antragstellung eine klare Insolvenzverschleppung darstellt und erließ entsprechende Maßnahmen.