Insolvenzverfahren eröffnet das

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Definition

Das Insolvenzverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der eingeleitet wird, wenn eine natürliche oder juristische Person zahlungsunfähig ist oder Überschuldung vorliegt. Es dient der geordneten Abwicklung der Schulden und dem Schutz der Gläubigerinteressen. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein gerichtlicher Rahmen geschaffen, in dem die finanziellen Verhältnisse der insolventen Partei geprüft und geregelt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Insolvenzverfahren wurde am Montag vor dem zuständigen Amtsgericht eröffnet.
  • Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die finanziellen Mittel des Unternehmens stark eingeschränkt.
  • Im Insolvenzverfahren haben die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
  • Viele Unternehmen sehen sich gezwungen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.