Inzahlungnahme

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Definition

Die Inzahlungnahme bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Kunde ein bereits besessenes Produkt, häufig ein Fahrzeug, beim Kauf eines neuen Produkts als Teilzahlung einbringt. Der Wert des eingetauschten Gegenstandes wird dabei vom Gesamtpreis des neuen Produkts abgezogen, wodurch sich der zu zahlende Betrag reduziert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Inzahlungnahme seines alten Autos konnte er den Preis für das neue Fahrzeug deutlich reduzieren.
  • Viele Händler bieten attraktive Konditionen für die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen an.
  • Die Inzahlungnahme erleichtert es Kunden oft, sich ein neues Produkt zu leisten.
  • Vor der Inzahlungnahme sollte der Kunde den Wert seines alten Gerätes gut einschätzen.