Invalidität bei der unfallversicherung

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Definition

Invalidität bei der Unfallversicherung bezeichnet den Zustand, in dem eine Person aufgrund eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt ist und dadurch ihre Erwerbsfähigkeit oder ihre Lebensqualität erheblich mindert. In der Regel wird die Invalidität durch medizinische Gutachten festgestellt und führt zur Auszahlung von Leistungen durch die Unfallversicherung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem schweren Unfall stellte der Arzt die Invalidität des Betroffenen fest.
  • Die Unfallversicherung leistet, sobald die Invalidität gemäß den Versicherungsbedingungen nachgewiesen wird.
  • Viele Menschen sind unsicher, wie sie im Falle einer Invalidität bei der Unfallversicherung vorgehen sollen.
  • Die Anerkennung der Invalidität kann oft langwierig und kompliziert sein.