Keine abgabe der vermögensauskunft

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Definition

Die Formulierung "keine Abgabe der Vermögensauskunft" bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen keine Informationen über ihr Vermögen bereitstellt. Dies kann in verschiedenen rechtlichen oder finanziellen Kontexten auftreten, beispielsweise im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren, bei denen Gläubiger Auskunft über das Vermögen des Schuldners verlangen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Schuldner entschied sich, keine Abgabe der Vermögensauskunft zu leisten, um seine finanziellen Verhältnisse im Dunkeln zu lassen.
  • Wenn jemand keine Abgabe der Vermögensauskunft macht, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Die Gläubiger haben ein berechtigtes Interesse daran, eine Vermögensauskunft zu erhalten, um ihre Forderungen einzutreiben.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Weigerung, eine Vermögensauskunft abzugeben, als unkooperativ angesehen wird.