Kalt und warm miete
Definition
Kaltmiete und Warmmiete sind Begriffe aus dem Mietrecht, die die Höhe einer Mietzahlung beschreiben. Die Kaltmiete bezieht sich auf die Grundmiete ohne Nebenkosten, während die Warmmiete die Kaltmiete zuzüglich der Betriebskosten, wie Heizkosten und Wasserversorgung, umfasst.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Wohnungssuche sollten Sie sowohl die Kaltmiete als auch die Warmmiete berücksichtigen.
- Die Kaltmiete liegt bei 800 Euro, während die Warmmiete inklusive aller Nebenkosten 1.000 Euro beträgt.
- Es ist wichtig, die Nebenkosten im Rahmen der Warmmiete genau zu überprüfen.
- Viele Mieter sind von hohen Warmmieten überrascht, wenn sie die Nebenkosten eigentlich nicht eingeplant hatten.