79.06 im führerschein

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 12:01 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

79.06 ist eine spezifische Kategorie im Rahmen der deutschen Fahrerlaubnisverordnung und bezieht sich auf die Regelungen für das Fahren bestimmter Fahrzeugtypen. Insbesondere beschreibt der Code 79.06 die Berechtigung zur Führung eines Fahrzeugs mit einer maximalen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, das nicht als Personenkraftwagen klassifiziert ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein Fahrzeug mit der Code-Nummer 79.06 darf im Rahmen der Freizeit genutzt werden.
  • Viele Fahrer entscheiden sich für die Klasse 79.06, da sie Flexibilität bei der Fahrzeugwahl bietet.
  • Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis muss der Antragsteller seine Kenntnisse über die Regelungen der 79.06 nachweisen.
  • In Deutschland ist ein Führerschein der Klasse 79.06 für viele Berufskraftfahrer unerlässlich.