Kollateralschaden
Definition
Kollateralschaden bezeichnet die unbeabsichtigten oder indirekten Schäden, die als Folge einer Handlung oder eines Ereignisses auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit militärischen Operationen oder wirtschaftlichen Maßnahmen. Der Begriff wird häufig verwendet, um die negativen Auswirkungen auf Zivilisten, Infrastruktur oder die Umwelt zu beschreiben, die während eines Konflikts entstehen, obwohl diese nicht das primäre Ziel der Handlung waren.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Luftangriff führte zu erheblichem Kollateralschaden unter der Zivilbevölkerung.
- Auch wenn die militärische Intervention notwendig erschien, waren die Kollateralschäden nicht zu leugnen.
- Die Politik muss die Kollateralschäden ihrer Entscheidungen genau abwägen, um die Bevölkerung zu schützen.
- Kollateralschaden kann nicht nur Menschenleben kosten, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen haben.