Keine baulast eingetragen
Definition
Der Ausdruck "keine Baulast eingetragen" bezeichnet einen rechtlichen Status in der Bauplanung und -genehmigung, der angibt, dass auf einem Grundstück keine öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen oder Belastungen vermerkt sind, die die Bebauung oder Nutzung des Grundstücks einschränken oder regeln.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Grundstückssuche stellte sich heraus, dass das angebotene Areal keine Baulast eingetragen hatte.
- Für den geplanten Bau eines Einfamilienhauses ist es von Vorteil, wenn keine Baulast eingetragen ist.
- Der Käufer war erleichtert, als er feststellte, dass auf dem Grundstück keine Baulast eingetragen war.
- Der Architekt erklärte, dass die Bauarbeiten flotter vorangehen könnten, da keine Baulast eingetragen sei.