Kirchenaustritt das

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Definition

Der Kirchenaustritt bezeichnet den formellen und freiwilligen Austritt einer Person aus einer Religionsgemeinschaft, insbesondere aus einer christlichen Kirche. Dieser Schritt erfolgt in der Regel schriftlich und führt dazu, dass der Austretende nicht mehr zu den Mitgliedern der Kirche zählt und somit keine Kirchensteuern mehr zahlen muss.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Kirchenaustritt kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie etwa persönlichen Überzeugungen oder Unzufriedenheit mit der Institution.
  • Viele Menschen, die den Kirchenaustritt vollziehen, fühlen sich von der kirchlichen Lehre distanziert.
  • Nach dem Kirchenaustritt ist es wichtig, sich über die Folgen, wie den Verlust von bestimmten Rechten innerhalb der Kirche, im Klaren zu sein.
  • In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen den Kirchenaustritt erklärt, was das Bild der Religionszugehörigkeit in Deutschland verändert.