Kug in der lohnabrechnung

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Definition

KUG steht für "Kurzarbeitergeld" und bezieht sich auf eine Leistung, die Arbeitnehmer erhalten können, wenn sie aufgrund von wirtschaftlichen Gründen vorübergehend weniger arbeiten müssen. In der Lohnabrechnung wird das KUG als staatliche Unterstützung vermerkt, um die Einkommensverluste während der Kurzarbeit abzufedern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Arbeitnehmer erhielt am Ende des Monats eine Lohnabrechnung, in der das KUG entsprechend ausgewiesen war.
  • Durch die Einführung des KUG konnte das Unternehmen viele Arbeitsplätze sichern.
  • In der aktuellen Lohnabrechnung beträgt das KUG nur einen Teil des regulären Einkommens.
  • Die Mitarbeiter waren dank des KUG in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen während der Kurzarbeit zu erfüllen.