Kriegsrecht

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Definition

Kriegsrecht bezeichnet den rechtlichen Rahmen, der während eines bewaffneten Konflikts oder Krieges gültig ist. Es regelt die Beziehungen zwischen Kämpfenden und die Behandlung von Zivilisten sowie Kriegsgefangenen. Kriegsrecht kann sowohl nationale als auch internationale Vorschriften umfassen und wird häufig in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht angewendet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Kriegsrecht wurde in der Region aufgrund der eskalierenden Konflikte ausgerufen.
  • Bei der Anwendung des Kriegsrechts müssen die Rechte von Zivilisten besonders berücksichtigt werden.
  • Die Einhaltung des Kriegsrechts ist ein wichtiger Bestandteil des internationalen humanitären Rechts.
  • Während des Krieges wurden zahlreiche Verstöße gegen das Kriegsrecht dokumentiert.