Kündigung im gegenseitigen einverständnis

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Definition

Die Kündigung im gegenseitigen Einverständnis bezeichnet die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Beide Parteien stimmen den Bedingungen der Kündigung zu, wodurch einer der Parteien rechtliche Ansprüche oder Nachteile, die aus einer einseitigen Kündigung entstehen könnten, erspart bleiben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Kündigung im gegenseitigen Einverständnis ermöglicht es beiden Parteien, das Arbeitsverhältnis ohne Konflikte zu beenden.
  • In vielen Fällen wird eine Kündigung im gegenseitigen Einverständnis durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag festgehalten.
  • Arbeitnehmer sollten vor einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu wahren.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich nach langen Verhandlungen schließlich auf eine Kündigung im gegenseitigen Einverständnis geeinigt.