Lebensgefährtin das
Definition
Eine Lebensgefährtin ist eine weibliche Person, die in einer langfristigen, oft partnerschaftlichen Beziehung zu einer Person lebt, ohne jedoch formal verheiratet zu sein. Sie ist in der Regel eine gleichwertige Partnerin und teilt sowohl emotionale als auch materielle Aspekte des Lebens mit ihrem Partner.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Maria und ihre Lebensgefährtin wohnen seit fünf Jahren zusammen in einer Wohnung.
- Viele Menschen entscheiden sich, mit ihrer Lebensgefährtin ein Leben zu teilen, ohne den offiziellen Gang zur Ehe zu wagen.
- Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte einer Lebensgefährtin zu kennen, insbesondere in Bezug auf Erbrecht und gemeinsame Finanzen.
- Ihre Lebensgefährtin unterstützt sie in allen Lebenslagen und ist ihre engste Vertraute.