Lebenspartnerschaft

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Definition

Eine Lebenspartnerschaft bezeichnet eine rechtlich anerkannte Gemeinschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, die ihre Lebensgemeinschaft in Form einer Partnerschaft formalisiert haben. Diese Form der Partnerschaft gewährt den Partnern bestimmte Rechte und Pflichten, ähnlich wie in einer Ehe.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die beiden Männer haben beschlossen, ihre Lebenspartnerschaft im Rathaus eintragen zu lassen.
  • In vielen Ländern wird die Lebenspartnerschaft mittlerweile rechtlich gleichgestellt mit der Ehe.
  • Sie genießen die Vorteile der Lebenspartnerschaft, wie beispielsweise steuerliche Vergünstigungen.
  • Die Anträge auf Anerkennung von Lebenspartnerschaften sind in den letzten Jahren gestiegen.