Ll.m.

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Definition

ll.m. ist eine Abkürzung, die in verschiedenen Kontexten verwendet wird, oft als Hinweis auf lateinische Begriffe oder spezielle Fachbegriffe. Eine häufige Bedeutung ist "legum magister", was in etwa „Master der Rechtswissenschaften“ bedeutet. Es wird oft in akademischen Kreisen verwendet, insbesondere in Verbindung mit Jurastudiengängen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Abschluss seines Studiums erhielt er den Titel ll.m. und konnte in einer renommierten Kanzlei arbeiten.
  • Sie entschied sich, einen ll.m. zu machen, um ihre Kenntnisse im internationalen Recht zu vertiefen.
  • Viele ll.m.-Programme bieten spezielle Schwerpunkte, die auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten sind.
  • Der ll.m. ist besonders angesehen in Bereichen wie Wirtschaftsrecht und Menschenrechtsrecht.