Merkzeichen rf im schwerbehindertenausweis

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Definition

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis steht für "Rundfunkgebührenbefreiung". Personen, die dieses Merkzeichen auf ihrem Ausweis vermerkt haben, sind von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Diese Regelung soll Menschen mit schweren Behinderungen unterstützen, indem es ihnen den Zugang zu Medien ohne zusätzliche finanzielle Belastung ermöglicht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Mit dem Merkzeichen RF in meinem Schwerbehindertenausweis habe ich Anspruch auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren."
  • "Die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist für viele Menschen mit Behinderung eine wichtige Unterstützung."
  • "Um das Merkzeichen RF zu erhalten, muss eine Schwerbehinderung nachgewiesen werden."
  • "Ich habe das Merkzeichen RF, was mir hilft, die finanziellen Belastungen durch Rundfunkgebühren zu vermeiden."