Merkzeichen g

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Definition

Das Merkzeichen G steht im Schwerbehindertenrecht für „erheblich gehbehindert“. Es wird Personen zugeordnet, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen beim Gehen stark eingeschränkt sind. Das Merkzeichen ist Teil des Schwerbehindertenausweises und ermöglicht bestimmten Nachteilsausgleich und Unterstützungen im Alltag.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Personen mit dem Merkzeichen G erhalten besondere Unterstützung beim Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G macht es ihm leichter, einen Parkplatz in der Nähe seiner Wohnung zu finden.
  • Menschen mit dem Merkzeichen G können auf andere Menschen angewiesen sein, um längere Strecken zu bewältigen.
  • Das Merkzeichen G wird nach eingehender Prüfung durch Fachärzte im Antrag auf den Schwerbehindertenausweis verliehen.