Merkzeichen b im schwerbehindertenausweis
Definition
Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis steht für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Personen, bei denen dieses Merkzeichen vermerkt ist, benötigen aufgrund ihrer Behinderung notwendigerweise Unterstützung im Alltag und können daher eine weitere Person in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei bestimmten Veranstaltungen kostenlos mitnehmen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- "Mit dem Merkzeichen B auf meinem Schwerbehindertenausweis kann ich eine Begleitperson kostenlos mit in die Bahn nehmen."
- "Das Vorhandensein des Merkzeichens B erleichtert mir die Teilnahme an Veranstaltungen, da ich Unterstützung benötige."
- "In vielen öffentlichen Einrichtungen wird das Merkzeichen B anerkannt und ermöglicht so ein barrierefreies Erlebnis."
- "Es ist wichtig, dass Menschen mit dem Merkzeichen B die nötige Hilfe im Alltag erhalten können."