N. g. bei preis

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Definition

"n. g." ist eine Abkürzung für "neues Grundangebot" oder "netto geschätzt" im Kontext von Preisangaben. Es wird verwendet, um anzuzeigen, dass ein Preis oder eine Kostenberechnung in einer bestimmten Weise strukturiert oder als vorläufig betrachtet wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Preis für das Produkt wird als n. g. angegeben, was bedeutet, dass er sich möglicherweise noch ändern kann.
  • In der Vertragsverhandlung wurde klargestellt, dass die Preise n. g. sind und weitere Anpassungen möglich sind.
  • Durch die n. g. Preisangabe können potenzielle Käufer besser informiert werden.
  • Es ist wichtig, dass alle Beteiligten verstehen, dass es sich um ein n. g. Angebot handelt, um Missverständnisse zu vermeiden.