Nach vorleistung der gkv

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Definition

Der Begriff "nach Vorleistung der GKV" bezieht sich auf die Regelung im deutschen Gesundheitssystem, bei der die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zunächst die Kosten für bestimmte medizinische Leistungen übernimmt, bevor diese möglicherweise durch den Patienten oder andere Kostenträger erstattet werden. Dies bedeutet, dass die GKV die Vorauszahlung für medizinische Dienstleistungen oder Medikamente übernimmt, sodass der Versicherte in der Regel nicht direkt in Vorleistung treten muss.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach Vorleistung der GKV müssen die Versicherten keine sofortige Zahlung leisten.
  • Viele Behandlungen erfolgen nach Vorleistung der GKV, um den Patienten finanzielle Belastungen zu ersparen.
  • In einigen Fällen kann die GKV die Kosten allerdings nicht übernehmen, wodurch Patienten in Vorleistung gehen müssen.
  • Nach Vorleistung der GKV wird die Rechnung direkt an den Arzt oder die Klinik geschickt.