Nicht in toto exzidiert

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Definition

„Nicht in toto exzidiert“ ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt so viel bedeutet wie „nicht vollständig entfernt“ oder „nicht in voller Länge abgeschnitten“. Der Begriff findet häufig Anwendung in akademischen, besonders in rechtlichen und theologischen Kontexten, um eine teilweise Veränderung oder Abänderung zu beschreiben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass einige Regelungen nicht in toto exzidiert werden, sondern lediglich angepasst.
  • In der Diskussion über die Reform wurde betont, dass nicht in toto exzidiert werden sollte, um bewährte Praktiken zu erhalten.
  • Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass die ursprünglichen Annahmen nicht in toto exzidiert, sondern nur in Teilen hinterfragt werden müssen.
  • In der theologischen Debatte wurde argumentiert, dass bestimmte Lehren nicht in toto exzidiert werden dürften, um die Grundsätze des Glaubens zu bewahren.