A im führerschein
Definition
Das „a“ im Führerschein bezeichnet eine Fahrerlaubnis, die es dem Inhaber erlaubt, motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ zu führen. Dies gilt sowohl für Motorräder als auch für andere größere motorisierte Zweiräder.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um ein Motorrad fahren zu dürfen, benötigt man den Führerschein der Klasse A.
- Nach bestandener Prüfung erhielt er endlich seinen „a“ im Führerschein.
- Viele Fahrer entscheiden sich erst nach mehreren Jahren, den „a“ im Führerschein zu machen.
- Der „a“ im Führerschein ermöglicht es, auch leistungsstärkere Motorräder zu fahren.