A im führerschein

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Definition

Das „a“ im Führerschein bezeichnet eine Fahrerlaubnis, die es dem Inhaber erlaubt, motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ zu führen. Dies gilt sowohl für Motorräder als auch für andere größere motorisierte Zweiräder.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um ein Motorrad fahren zu dürfen, benötigt man den Führerschein der Klasse A.
  • Nach bestandener Prüfung erhielt er endlich seinen „a“ im Führerschein.
  • Viele Fahrer entscheiden sich erst nach mehreren Jahren, den „a“ im Führerschein zu machen.
  • Der „a“ im Führerschein ermöglicht es, auch leistungsstärkere Motorräder zu fahren.